Die Anforderungen, die bei der hessischen Polizei gestellt werden, sind hoch. Entsprechend gut ist die Bezahlung (Stand: April 2025):
1. Studienjahr: Brutto 1.580, - € inkl. Zulagen*
2. Studienjahr: Brutto 1.663,- € inkl. Zulagen*
3. Studienjahr: Brutto 1.747,- € inkl. Zulagen*
(Sportfördergruppe auch 4. und 5. Studienjahr)
*zuzüglich Familienzuschläge (je nach Familienstand) sowie Zulagen bei Nachtdienst bzw. Dienst an Wochenenden und Feiertagen (sog. „Dienst zu ungünstigen Zeiten“)
- Verheiratet erhält man einen zusätzlichen Betrag von rund 172,10 €.
- Für ein leibliches Kind erhält man zusätzlich einen Betrag von rund 250,- €.
- Sagen wir mal als Beispiel deine Partnerin hat bereits ein Kind, welches nicht dein leibliches ist. Dann gibt es folgendes:
- Szenario: ihr lebt zusammen und seid unverheiratet und nur du bist beim Land Hessen = kein Familienzuschlag
- Szenario: ihr seid verheiratet und lebt zusammen und es ist dann sozusagen dein Stiefkind und nur du bist beim Land Hessen = du bekommst einen Familienzuschlag
- Szenario: ihr seid unverheiratet oder verheiratet und lebt zusammen und du hast es Adoptiert/ein Pflegekind und nur du bist beim Land Hessen = du bekommst einen Familienzuschlag
- Allgemein: Wenn der leibliche Vater bei dem Land Hessen ist oder die Mutter bekommt zunächst die Mutter vorrangig den Familienzuschag, danach der Vater vorrangig und hiernach der Stiefvater.
Beispiel: Netto inkl. Zulagen in Steuerklasse 1 bedeutet das monatlich ein Gehalt von ca. 1650,-€ im dritten Studienjahr.
Nach Abschluss des Studiums wirst Du zur/ zum Polizei-/ Kriminalkommissarin bzw. -kommissar (auf Probe) ernannt.