Zwei Personen stehen sich gegenüber und geben sich die Hand.

Faires Gehalt

Die Anforderungen, die bei der hessischen Polizei gestellt werden, sind hoch. Entsprechend gut ist die Bezahlung (Stand: April 2025):

1. Studienjahr: Brutto 1.580, - €  inkl. Zulagen*
2. Studienjahr: Brutto 1.663,- € inkl. Zulagen*
3. Studienjahr: Brutto 1.747,- € inkl. Zulagen*
(Sportfördergruppe auch 4. und 5. Studienjahr)

*zuzüglich Familienzuschläge (je nach Familienstand) sowie Zulagen bei Nachtdienst bzw. Dienst an Wochenenden und Feiertagen (sog. „Dienst zu ungünstigen Zeiten“)

  • Verheiratet erhält man einen zusätzlichen Betrag von rund 172,10 €.
  • Für ein leibliches Kind erhält man zusätzlich einen Betrag von rund 250,- €.

Beispiel: Netto inkl. Zulagen in Steuerklasse 1 bedeutet das monatlich ein Gehalt von ca. 1650,-€ im dritten Studienjahr.

Nach Abschluss des Studiums wirst Du zur/ zum Polizei-/ Kriminalkommissarin bzw. -kommissar (auf Probe) ernannt.


So kann es dann finanziell weitergehen (Stand Dezember 2025):

Polizeikommissarin sitzt lachend am Tisch mit einer Tasse in der Hand

Polizeikommissarin

Polizeikommissarin oder Polizeikommissar / Besoldungsgruppe A9, Erfahrungsstufe 2, 25 Jahre, ledig, keine Kinder, Schichtdienstzulage, Brutto 3.832,46 €

Kriminaloberkommissar in Schutzweste zeigt auf ein iPad, das eine Kriminaloberkommissarin in den Händen hält und liest.

Kriminaloberkommissar

Kriminaloberkommissarin oder Kriminaloberkommissar / Besoldungsgruppe A10, Erfahrungsstufe 5, 35 Jahre, verheiratet, keine Kinder, Tagdienst, Brutto 4.873,39 €

Zwei Kriminalhauptkommissarinnen stehen Arm in Arm und lächeln

Polizeihauptkommissarin

Polizeihauptkommissarin oder Polizeihauptkommissar / Besoldungsgruppe A11, Erfahrungsstufe 7, 45 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, Brutto 6.302,42 € (Kindergeld unberücksichtigt)

Bei Dienst zu ungünstigen Zeiten ebenfalls zuzüglich entsprechender Zulagen.

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