Auch Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss haben die Möglichkeit, in den gehobenen Polizeivollzugsdienst eingestellt zu werden. Aber auch hier muss eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegen.
Die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung liegt mit einem mittleren Schulabschluss und einem qualifizierten Abschluss einer dreijährigen anerkannten Berufsausbildung unter gewissen Bedingungen bereits vor:
- Der mittlere Schulabschluss wurde unabhängig von der Ausbildung erworben (also nicht erst durch den Abschluss der Ausbildung).
- Die Ausbildung muss eine mindestens dreijährige anerkannte Berufsausbildung sein und dem „Deutschen Qualifikationsrahmen, Niveau 4“ entsprechen. „Übliche“ Berufsausbildungen in Deutschland erfüllen in der Regel diese Bedingung. Eine Verkürzung der Regelausbildungsdauer durch gute Leistungen oder Vorkenntnisse sind hierbei kein Ausschlussgrund.
- Die Gesamtabschlussnote auf dem Prüfungszeugnis der Zuständigen Stelle (IHK, Handwerkskammer, Ärztekammer etc.) muss der Schulnote 2,5 oder besser entsprechen. Das Berufsschulzeugnis ist hierbei nicht relevant.
Sind nicht alle drei der genannten Bedingungen erfüllt, bestehen aber auch weitere Alternativen, um eine Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen:
1. Hochschulzugangsprüfung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann in Hessen im Studienbereich „Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschl. Wirtschaftspädagogik“ eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung mittels einer Prüfung erlangt werden. Diese wird in Hessen zentral durch die Frankfurt University of Applied Sciences zweimal jährlich durchgeführt, qualifizierte Informationen bzgl. der Bedingungen können dort erfragt werden.
2. Abschluss einer Fachoberschule
Durch den Besuch einer Fachoberschule kann die Fachhochschulreife erlangt werden. Es gibt hier die Organisationsformen A (ohne vorherigen Berufsabschluss), B (mit vorherigem Berufsabschluss) und stellenweise auch C (berufs- bzw. ausbildungsbegleitend).
A. Organisationsform A - ohne vorherigen Berufsabschluss
Der Antrag auf Zulassung zur Fachoberschule muss bei der beruflichen Schule, an der die gewählte Fachoberschule eingerichtet ist gestellt werden bis spätestens 31. März für einen Unterrichtsbeginn im September des gleichen Jahres.
Bei Wahl der Fachrichtung "Wirtschaft und Verwaltung", besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das für Form A benötigte Jahrespraktikum bei einer hessischen Polizeidienststelle in Wohnortnähe zu absolvieren.
Die Dauer der Fachoberschule beträgt für die Form A zwei Jahre.
Für die Dauer der Fachoberschulausbildung gibt es keine Ausbildungsvergütung.
B. ORGANISATIONSFORM B - mit vorherigem Berufsabschluss
Liegen bereits die Mittlere Reife zusätzlich ein qualifizierter Abschluss in einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung vor, beträgt die Dauer der Fachoberschule dann für die Organisationsform B ein Jahr und unterliegt den besonderen Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 ff. der Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen des Landes Hessen (in der jeweils geltenden Fassung).
C. ORGANISATIONSFORM C - (berufsbegleitend)
Je nach örtlichem Angebot bieten Fachoberschulen auch an, den Abschluss berufs- oder ausbildungsbegleitend zu erwerben. Nähere Informationen können die entsprechenden Fachoberschulen erteilen.