Es besteht die Möglichkeit ein erfolgreich durchlaufenes Einstellungsverfahren zu wiederholen, um den erreichten Punktwert zu verbessern. Es gilt jedoch immer das Ergebnis der Wiederholung, auch wenn dieses nicht zu einer Verbesserung oder sogar einem Nichtbestehen geführt hat.
Voraussetzung für die Berücksichtigung auf der RFL ist, dass der Arzt Ihre Polizeidiensttauglichkeit bestätigt und kein weiteres Einstellungshindernis besteht. Weitere Einstellungshindernisse, neben einer Polizeidienstuntauglichkeit sind zum Beispiel ein Strafverfahren, Operationen, Verletzungen, Tätowierungen, usw.