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Realschulabschluss – und jetzt?

Für Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss gibt es verschiedene Möglichkeiten in den gehobenen Polizeivollzugsdienst eingestellt zu werden. In allen Fällen musst Du eine Hochschulzugangsberechtigung vorweisen – entweder in Form der Fachhochschulreife oder mit einer dreijährigen anerkannten
Berufsausbildung.

 

Organisationsform A - ohne Berufsabschluss

(ohne Berufsabschluss)

  • Der Antrag auf Zulassung zur Fachoberschule muss von Dir bei der beruflichen Schule, an der die gewählte Fachoberschule eingerichtet ist, bis spätestens zum 31. März gestellt werden
  • Sofern Du die Richtung "Wirtschaft und Verwaltung" wählst, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das für Form A benötigte Jahrespraktikum bei einer hessischen Polizeidienststelle in Deiner Wohnortnähe zu absolvieren
  • Die Dauer der Fachoberschule beträgt für die Form A (ohne Berufsabschluss) zwei Jahre
  • Für die Dauer der Fachoberschulausbildung gibt es keine Ausbildungsvergütung

ORGANISATIONSFORM B - mit Berufsabschluss

Du hast nach Deiner Mittleren Reife einen qualifizierten Abschluss in einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung erlangt? Steht in Deinem Abschlusszeugnis die Note 2,5 oder besser? Dann besitzt Du die Zugangsberechtigung zur Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst.

Sollten diese Punkte für Dich nicht zutreffen, hast Du die Möglichkeit, die Hochschulzugangsberechtigung durch den Erwerb der Fachoberschule (FOS) zu erlangen.

Die Dauer der Fachoberschule beträgt für die Organisationsform B (mit Berufsabschluss) ein Jahr und unterliegt den besonderen Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 ff. der Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen des Landes Hessen (in der jeweils geltenden Fassung).

Abbildung: Polizei Band

Wie wird mein ausländischer Schulabschluss bewertet?

Eine im Ausland erworbene Fachhochschulberechtigung wird stets einer Einzelfallprüfung unterzogen.

Hierzu ist die Anerkennung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst erforderlich. Der Anerkennungsbescheid ist gebührenpflichtig. Daher ist es möglich, die Anerkennung erst nach dem bestandenen Eignungsauswahlverfahren zu beantragen (vorher ist man allerdings auf der sicheren Seite!).

Nähere Informationen hierzu sind auf der Internetseite des HMWK zu finden.

    

Erfahre, was Du sonst noch mitbringen musst! Hier geht's für Dich weiter.

Abbildung: Polizei Band